Network-Marketing-MLM-Lexikon

Telefonakquise im MLM

Die Telefonakquise im Network Marketing, MLM oder im Vertrieb im Allgemeinen kann gefährlich werden und hat uns veranlasst, die folgende Beschreibung mit etwas Satire anzureichern.

Kontaktaufnahme zu latenten Interessenten durch Telefonate. Achtung: Die unaufgeforderte telefonische Kaltakquise ist mittlerweile unter Androhung einer Freiheitsstrafe von mindestens 20 Jahren verboten. Hiermit soll verhindert werden, daß mündige Bürger der EU-Staaten nicht ohne vorherige schriftliche, notariell beglaubigte Hinterlegung einer gegenseitigen Zustimmungserklärung, unaufgefordert zum Zwecke einer Geschäftsanbahnung miteinander telefonieren. Im Rahmen der Endverbraucher-Artenschutznovelle ist weiterhin angedacht, diese Rechtsprechung auch auf die unerlaubte Aussendung von Werbeanschreiben an Endverbraucher auszudehnen, es sei denn, dieser hat zuvor ausdrücklich eingewilligt, daß er von einem fremden Unternehmen, zu dem bisher keine nachweisbare Kundenbeziehung bestand, Postsendungen erhalten möchte. Die Einwilligungsbestätigung hierzu muß bei der für den Verbraucher jeweiligen zuständigen Verbraucherschutzzentrale von diesem schriftlich hinterlegt sein. Die Bewilligung einer Generalvollmacht zur unkontrollierten Aussendung mehrerer Werbemailings in Folge soll allerdings nicht pauschaliert erteilt werden, da die Verbraucherzentralen sich die Prüfung des Einzelfalls, je nach Schutzbedürftigkeit des Mandanten, vorbehalten. Na, das ist doch mal eine wirklich durchdachte politische Maßnahme und endlich können die vielen Postbeamten, die ja in der Beliebtheitsskala nicht gerade die Top-Ränge belegen, in Pension geschickt werden. Die Kosten hierfür hat die bundesdeutsche Werbewirtschaft zu übernehmen, denn die hat ja auch schließlich die Verantwortung dafür zu tragen, daß es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen mußte. Das hat man nun davon, wenn man unaufgefordert so viele Werbebriefe verschickt. Es gibt schon wirklich böse Unternehmen. Armes „Endverbraucher-Hascherl.“

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